Motorrad frei (A)

Mindestalter:

a) 24 Jahre alt für Krafträder mit direktem Zugang

b) 21 Jahre alt für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15kW

c) 20 Jahre alt sein für Krafträder bei einem Vorbesitzer der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren


Klasse A heißt der Führerschein für Krafträder ohne einer Leistungsbeschränkung. Für den Führerschein sind Übungsstunden, 12 praktische Pflichtstunden sowie

16 Theorieunterrichte vorgeschrieben. Wenn schon ein Führerschein vorliegt, ändert sich einiges. Lass dich gerne hierzu beraten! 

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